28. Februar 2017

Reglement

Dieses Reglement gilt für das 16. Lohner Mofarennen am 12.08.2017. Der Vorstand behält sich vor, kurzfristige Änderungen vornehmen zu können.

Sie können das Reglement als PDF-Dokument hier herunterladen.

§ 1 Startvoraussetzungen:

§ 1.1
Ein Team besteht aus drei Fahrern.

§ 1.2
Jeder Fahrer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nimmt ein Erziehungsberechtigter eines unter 18jährigen im gleichen Team als Fahrer teil, so darf dieser Jugendliche teilnehmen, wenn er/sie das 16. Lebensjahr vollendet hat.

§ 1.4
Der Wohnort eines Fahrers spielt ab sofort keine Rolle mehr. Aufgrund veränderter Qualifizierungsregeln mit mehreren Vorlaufrennen (siehe weiter unten) können wir ab sofort deutlich mehr Teilnehmer bewältigen. Daher ist der alte §1.4, die „Lohner-Regel“ hiermit abgeschafft.

§ 1.5
Das Chassis des teilnehmenden Rennmofas muss ein originales Mofa-Chassis oder ein Mofa ähnlicher Eigenbau / Umbau sein. Der Einsatz von „Fremd-Chassis“, d.h. Chassis aus anderen Zweirädern wie z.B. Mofaroller oder Mopeds, ist nicht gestattet.

§ 1.6
Der Motor des Mofas muss von einem originalen Mofa stammen, d.h. es sind keine Motoren aus Mofarollern, Mopeds oder ähnlichem gestattet. Ebenfalls ist der Einsatz einer Variomatic oder Motoren mit Variomaticgetriebe untersagt.

§ 1.7
Der Motor des Mofas darf maximal 50 ccm Hubraum haben. Bei einer Überprüfung werden zur Berechnung des Hubraums Nachkommastellen nicht berücksichtigt bzw. der Wert wird immer abgerundet.

Um Messfehler auszuschließen, werden bei einer Überprüfung bis zu drei Messungen durchgeführt, es wird zu Gunsten des Teilnehmers der niedrigste gemessene Wert gewertet.

§ 1.8
Zubehörteile an Mofa und Motor dürfen vor und während des Rennens in allen Variationen montiert werden. Ein Motorenwechsel ist ebenfalls erlaubt. Bei einer technischen Überprüfung müssen beide Motoren bereitgestellt werden.

§ 1.9
Ein Mofa muss mindestens zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen haben, d.h. das beim Ausfall einer Bremse immer noch eine zweite vorhanden ist. Jede der zwei Bremsen muss alleine im Stande sein, ein Rad des Mofas zu blockieren, so dass ausreichend Bremswirkung vorhanden ist. Die

Bremswirkung wird bei jedem Team vor dem Qualifying getestet. Sollte ein Mofa nach Meinung der Rennleitung zu wenig Bremswirkung haben, ist ein Ausschluss vom Rennen zu erwarten, da sonst die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Teams gefährdet wäre.

§ 1.10
Ein Mofa muss einen funktionierenden Auspuff als Schalldämpfer haben.

Sollte sich ein Schalldämpfer während des Rennens lösen, ist dies umgehend durch das Team zu beheben. In diesem Fall muss das Mofa innerhalb von 3 Runden in die Boxengasse, um den Schaden zu beheben. Ansonsten ist mit Zeitstrafen oder Disqualifikation durch die Rennleitung zu rechnen.

§ 1.11
Ein Mofa darf nur mit handelsüblichen Standardtreibstoffen, die an Tankstellen zu erwerben sind, betrieben werden. Es dürfen keine verbrennungsfördernden Gase oder ähnlich wirkende Substanzen eingesetzt werden.

§ 1.12
Jeder Fahrer muss einen erkennbaren Aufdruck oder ähnliches mit seinem Namen und dem Teamnamen auf dem Rücken tragen, so dass auch bei einheitlicher Kleidung für jeden erkennbar ist, welcher der drei Fahrer ein Mofa zurzeit fährt.

§ 1.13
Jedes Mofa muss durch eine gut lesbare Startnummer gekennzeichnet sein. Die drei erstplatzierten Teams des Vorjahres erhalten bei Teilnahme die Startnummern Eins bis Drei, alle anderen Startnummern werden nach Anmeldezeitpunkt vergeben und werden den Teams nach der Anmeldung mitgeteilt.

§ 1.14
Jedes Team muss einen zugelassenen und 2 kg schweren Feuerlöscher mitbringen. Dieser muss in der Boxengasse griffbereit stehen, damit er bei Feuer bzw. Brandgefahr z.B. beim Boxenstop eingesetzt werden kann.

§2 Rennablauf:
§ 2.1
Jeder der drei Fahrer muss im Hauptrennen mindestens 50 Rennrunden absolvieren. Bei Beendigung des Rennens nach § 2.19 reicht es, wenn ein Team noch eine theoretische Chance auf den Einsatz aller Fahrer gehabt hätte, sofern sie die vollständige Rundenzahl gefahren wären. Ausnahme sind hierbei die weiter unten genannten Vorlaufrennen. Um sich für das Hauptrennen zu qualifizieren, müssen im Vorlaufrennen in jedem Fall unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Runden alle drei Fahrer gefahren sein. Allerdings ist in diesen Rennen eine Rennrunde je Fahrer ausreichend.

§ 2.2
Jedes Team erhält von der Rennleitung vor dem Start einen Transponder für die Zeitnahme während des Rennens. Der Transponder ist eigenständig anzubringen. Hierzu muss ein L-förmiges Blech mittig unter dem Motor angebracht werden. Siehe hierzu Bilder am Ende dieses Dokuments.

Die Halterung sollte aus flexiblem Blech (z.B. Lochblech) sein, damit diese bei einem Sturz auf den Transponder nachgibt. Sollte ein Transponder beschädigt werden oder z.B. durch permanentes Schleifen auf dem Asphalt o.ä. extreme Verschleißspuren aufweisen, muss das Team für Reparaturkosten bzw. für Ersatz aufkommen.

Der angebrachte Transponder darf eine maximale Höhe (bei stehendem Mofa ohne Fahrer) von 15 cm nicht überschreiten und muss mindestens 5 cm vom Untergrund entfernt sein.

Wird die vorgeschriebene Höhe nicht eingehalten, kann dies zur Nicht-Funktion des Transponders führen. Die hierdurch nicht gezählten Runden sind kein Verschulden der Rennleitung und können nicht nachgeholt werden. Dies gilt auch wenn der Transponder kurzfristig z.B. durch Anheben des Vorderrads bei Durchfahrt der Start/Ziel-Linie nicht die vorgeschriebene Höhe hat.

§ 2.3
Vor und während des Rennens besteht Alkoholverbot für die Fahrer. Außerdem haben die Fahrer einen laut StVO amtlich zugelassenen Helm und angemessene Schutzkleidung zu tragen. Es ist Pflicht, Knie- und Ellenbogenschützer sowie Rückenprotektoren zu haben und Handschuhe sowie feste Schuhe zu tragen zu tragen.

§ 2.4
Die Teams, denen eine Starterlaubnis erteilt wurde, müssen an einem Vorlaufrennen teilnehmen, somit fällt das Qualifying weg. Die 8 Erstplatzierten der beiden Vorlaufrennen qualifizieren sich für das Hauptrennen. Das Vorlaufrennen geht über 70 Runden. Die Startplatzierung der Vorlaufrennen ergibt sich durch das Anmeldedatum. Jeder Fahrer muss mindestens eine vollständige Runde bis zum Ende des Vorlaufrennens gefahren sein. Durch die Vorlaufrennen ergeben sich die Startplatzierungen für das Hauptrennen.
§ 2.6
Durch § 2.4 sind maximal 16 Teams für das Hauptrennen qualifiziert. Das Team mit der schnelleren Rundenzeit der beiden 9. Platzierten aus den beiden Vorlaufrennen bekommt als „Lucky-Loser“ den 17. Startplatz für das Hauptrennen.

§ 2.7
Die Rennleitung behält sich bei Bedarf eine kurzfristige Änderung des gesamten Qualifizierungssystems vor. Die Anzahl der im Vorlaufrennen weiterkommenden Teams kann je nach Teilnehmerzahl korrigiert werden.

§ 2.8
Alle Qualifikationsrunden, das Rennen sowie das Vorlaufrennen müssen auf dem gleichem Mofa gefahren werden, d.h. dass ab der 1. Qualifikationsrunde der Einsatz eines Ersatz-Mofa bzw. „T-Mofa“ nicht mehr erlaubt ist.

§ 2.9
Alle hier aufgestellten Regeln gelten sowohl für das Hauptrennen als auch für die Vorlaufrennen.

§ 2.10
Alle Runden werden im Uhrzeigersinn um den Kurs gefahren. Die Boxengasse wird vollständig durchfahren. Mit Blick auf die Eingangsseite des RC-Car-Hauses befindet sich der Boxengassen Eingang auf der rechten Seite, der Ausgang auf der linken.

§ 2.11
Die Boxengasse ist unterteilt in einen Fahr- und einen Standstreifen. Der Fahrstreifen ist immer für den fahrenden Verkehr frei zu halten, d.h. hier dürfen keine Boxenstops stattfinden.

§ 2.12
Das Betreten des Fahrstreifens der Boxengasse, der Grünflächen im Streckenbereich sowie der Strecke selbst durch nicht fahrende Teammitglieder ist ebenfalls untersagt.

§ 2.13
Das Hauptrennen beginnt mit einem sogenannten „Le Mans – Start“. d.h. die Mofas stehen, gehalten durch ein Teammitglied, in der Boxengassendurchfahrt mit abgestelltem Motor auf der rechten Fahrbahnseite. Sie werden der Startreihenfolge nach im 45-Grad-Winkel zur Fahrtrichtung aufgestellt. Die Fahrer stehen in einer Linie ca. 10 Meter entfernt auf einer Höhe gegenüber ihrem Mofa auf dem Streckenfeld. Nach dem Startsignal durch die Rennleitung (Startpistole o.ä.) laufen die Fahrer zu ihrem Mofa, starten es und beginnen das Rennen. Das Teammitglied, das das Mofa bis zum Eintreffen des Fahrers halten muss, kniet dabei hinter dem Mofa, damit ein Hinterherlaufen und/oder Anschieben nicht möglich ist. Ein Starten durch Verwendung von externen Geräten (Akkuschrauber, usw.) ist ausgeschlossen.

§ 2.14
Im Falle einer anstehenden Überrundung muss man dem Überrundenden kampflos vorbei fahren lassen. Es gibt keine blauen Fahnen, um hier gleiches Recht für alle gelten zu lassen, da die Überwachung sämtlicher Überrundungsvorgänge kaum möglich ist. Sollte ein Fahrer als extrem aufhaltend für vorne liegende Teams auffallen, wird dies Team von der Rennleitung mit einer Boxengassendurchfahrt bestraft.

§ 2.15
Illegales Fahrverhalten wie z.B. Abkürzen oder Anrempeln bzw. Abdrängeln von anderen Fahrern wird gemäß Punkt 2.20 bestraft.

§ 2.16
Fahrerwechsel sowie andere Maßnahmen an dem Mofa, wie z.B. Tanken, dürfen nur in der Boxengasse gemacht werden. Ein stehengebliebenes Mofa darf nicht auf direktem Wege zur Box geschoben werden, sondern muss dem Streckenverlauf folgen. In diesem Fall darf die Boxengasse ausnahmsweise auch von der falschen Seite betreten werden um aus Sicherheitsgründen ein Schieben über die schnelle Gerade zu verhindern.

§ 2.17
Bei einem Boxenstop mit Betankung ist vorher die anwesende Feuerwehr zu informieren, damit diese den Stop überwachen kann und bei Gefahr ggf. eingreifen kann. Die Betankung wird an eine zentrale Tankstelle durchgeführt. Außerdem ist der Feuerlöscher des Teams bereit zu halten. Bei einem Tankvorgang ist darauf zu achten, dass kein Benzin auf Motor oder Straße läuft. Es dürfen nur handelsübliche Tankkanister sowie Schnelltankverschlüsse verwendet werden. Bei Nichtbeachtung ist mit einer Zeitstrafe zu rechnen.

§ 2.18
Verliert eine Mofa Flüssigkeit und verschmutzt hiermit die Rennstrecke, ist sie sofort aus dem Rennen zu nehmen, damit dieser Defekt behoben wird.

§ 2.18
Das Verlassen des Geländes während des Rennens oder in Rennunterbrechungen ist untersagt, d.h. das Mofa darf die Strecke bzw. die dazugehörigen Grünflächen nicht verlassen.

§ 2.19
Sieger des Mofarennens ist, wer im Hauptrennen als erster 300 Runden gefahren hat. In dem Moment, in dem das führende Mofa die 300. Runde beendet, ist auch das Rennen beendet. Alle weiteren Platzierungen werden nach Anzahl der gefahrenen Runden vergeben. Dabei ist es egal, ob ein Mofa noch im Rennen oder bereits ausgeschieden ist.

§ 2.20
Wird eine der aufgestellten Regeln missachtet, ist mit einer Bestrafung durch die Rennleitung zu rechnen. Im Normalfall vergibt die Rennleitung eine Zeitstrafe von mindestens zehn Sekunden, es sind aber auch andere Strafen nach Ermessen der Rennleitung möglich. In Härtefällen kann ein Team vom Rennen disqualifiziert werden.

§ 2.21
Bei Zeitstrafen muss die Mofa innerhalb von drei Runden in die Box fahren. Hier muss sie dann zum Stillstand kommen und stehen, bis die Strafzeit abgelaufen ist. Dabei darf nichts an dem Mofa gemacht werden, d.h. auch kein Tanken oder Fahrerwechsel. Wird eine Zeitstrafe ignoriert, ist mit Disqualifikation zu rechnen.

§ 2.22
Wenn während des Rennens aus irgendeinem Grund das „Safety-Mofa“ auf die Strecke fährt, gelbe Fahnen geschwenkt werden oder gelbe Warnleuchten blinken, herrscht auf der ganzen Strecke absolutes Überholverbot. Boxenstopps sind in Gelbphasen und Safty-Mofa-Phasen uneingeschränkt erlaubt. Sollte es zu einer Rennunterbrechung kommen bei der die Mofas in die Box fahren müssen, ist es erlaubt einen Boxenstopp inklusive Fahrerwechsel und Tanken durchzuführen.

§ 2.23
Jedes Team muss auch nach dem Rennen mit einer Überprüfung des Mofa und des Motors rechnen und kann bei einem Regelverstoß auch noch nachträglich disqualifiziert werden. In Verdachtsfällen kann die Rennleitung auch schon vor dem Rennen eine Prüfung anordnen. Hier muss jedoch die Demontage und Montage durch das Team selbst vorgenommen werden. Umstände müssen diesbezüglich in Kauf genommen werden. Für Schäden oder Folgeschäden haftet  die Rennleitung nicht.

§ 2.24
Die drei erstplatzierten Teams des Hauptrennens werden mit einem Pokal prämiert. Außerdem wird ein Pokal „Best of Entertainment“ vergeben. Bei dieser Wertung wird die Optik des Mofa, das Auftreten des Teams und der Gesamteindruck durch eine unabhängige Jury bewertet. Außerdem wird es einen Pokal für die schnellste Runde des Rennens geben. Der Sieger des Mofarennens erhält darüber hinaus einen Wanderpokal. Nach dem Rennen muss das Siegerteam den Empfang dieses Pokals durch eine Unterschrift schriftlich bestätigen und außerdem ein Pfandgeld in Höhe von 300 € als Sicherheit hinterlegen.

§ 3 Anmeldemodalitäten:

§ 3.1
Anmeldungen sind nur per Internet unter www.motorsport-lohne.de oder persönlich bei einem der Vorsitzenden des 2-Takt-Motorsport-Lohne e.V. möglich.

§ 3.2
Die Rennleitung ist nicht verpflichtet eine Anmeldung zu akzeptieren. Wenn der Rennleitung Gründe zur Ablehnung vorliegen, so kann sie ein Team unter Nennung der Gründe ablehnen.

§ 3.3
Die Startgebühr für Teams im Umkreis von 25km beträgt 120 €. (inkl. 60€ Pfandgeld) Für jedes Mitglied des 2-Takt-Motorsport-Lohne e.V. als Fahrer wird ein Rabatt in Höhe von 10 € gewährt, sind also alle drei Fahrer Mitglied des Vereins, wird nur ein Startgeld in Höhe von 90 € fällig. Das Pfandgeld wird in Höhe von 20€/Person bei Beteiligung beim Aufräumen am Folgetag ausgezahlt. Für Teams welche aus weiterer Entfernung anreisen gilt diese Regelung nicht. Hier werden 60€ (-10€/Vereinsmitglied) berechnet.

§ 3.4
Jede Anmeldung wird erst mit der Überweisung des Startgeldes auf unten genanntes Konto gültig. Andere Zahlungsmethoden als Überweisung werden nicht akzeptiert.

§ 3.5
Als Anmeldedatum gilt das Eingangsdatum des Startgeldes. Dies Datum ist entscheidend für die Startnummervergabe (siehe oben).

§ 3.6
Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2017. Anmeldungen, die nach diesem Datum eingehen, müssen nicht akzeptiert werden. Es können maximal ca. 40 Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen, wobei die ersten 40 Anmeldungen berücksichtigt werden.

§ 4 Bankverbindung für Startgeldüberweisung:

Konto: 2-Takt-Motorsport-Lohne e.V.
Kontonummer: 4473680000
BLZ: 26660060
Bank: Volksbank Lingen e.G.
Verwendungszweck: Startgeld Team „Teamname“

§ 5 Haftungserklärung:

Die Rennleitung bzw. die Organisator übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden bei der gesamten Rennveranstaltung. Jeder Fahrer haftet für sich selbst und kommt für von ihm verursachte Personen- oder Sachschäden auf. Jeder Fahrer muss vor dem Rennen durch seine Unterschrift bestätigen, dass er diese Rennregeln gelesen und verstanden hat und sie akzeptiert.

§ 6 Transponderhalterung / Siehe § 2.2

Folgende Befestigungsmöglich ist nur als Vorschlag zu betrachten. Alternative Befestigungen mit gleicher Sicherheit sind gestattet. Empfehlenswert ist in jedem Fall, in einem Training die Halterung auf Tauglichkeit zu testen.

L-förmiges Blech mittig unter dem Motor anbringen. Die Halterung sollte aus flexiblem Blech (z.B. Lochblech) sein, damit diese bei einem Sturz auf den Transponder nachgibt.

Der angebrachte Transponder darf eine maximale Höhe (bei stehendem Mofa ohne Fahrer) von 15 cm nicht überschreiten und muss mindestens 5 cm vom Untergrund entfernt sein.
Der Transponder muss nach unten hin frei sein und darf nicht von einem Metallgehäuse abgeschirmt sein, da sonst das Sendesignal beeinträchtigt wird.

 

Befestigung des Bleches an der Motoraufhängung.
Maße der Transponder:

Breite 40 mm

Höhe 40 mm

Tiefe 20 mm

Breite der Metallhalterung 23 mm

Tiefe der Halterung 5 mm